Fahrtkosten zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit Rollstuhltaxi
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Fahrtkosten zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit Rollstuhltaxi
Wer übernimmt die Fahrtkosten, wenn man ca. 75 km weit weg von zu hause einen Pflegeplatz in einem Pflegeheim gefunden hat.
Übernimmt das die KK oder die Pflegekasse oder muß man das selbst bezahlen.
Bisher hat mich meine Familie mit unserem Auto immer dort hingefahren. Aber das geht jetzt nicht mehr.
Kann mir da jemand weiterhelfen ?
Übernimmt das die KK oder die Pflegekasse oder muß man das selbst bezahlen.
Bisher hat mich meine Familie mit unserem Auto immer dort hingefahren. Aber das geht jetzt nicht mehr.
Kann mir da jemand weiterhelfen ?
- limoncello
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Re: Fahrtkosten zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit Rollstuhltaxi
Du könntest den sogenannten Entlastungsbetrag der einem monatlich zusteht dafür verwenden. Es stehen einem monatlich 125 Euro zu. Kontaktiere mal deine Pflegekasse ob Sie in deinem Fall die Fahrtkosten über den Entlastungsbetrag übernehmen würden.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html
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Hoffnung ist das Ziel, das wir suchen. Liebe ist der Weg, der uns zum Ziel führt. Mut ist der Motor, der uns antreibt. Wir reisen aus der Dunkelheit ins Vertrauen. (Dean Koontz)
- limoncello
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Re: Fahrtkosten zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit Rollstuhltaxi
Wenn die Krankenkasse wegen fehlender Pflegebedürftigkeit die kurzzeitpflege nach Paragraph 39c SGB V übernimmt, dann könnte man glaub ich auch über die KK die Fahrtkosten erstattet bekommen. Das ist die Ausnahme.
Ansonsten zieht man eben die zusätzlichen Betreuungsleistungen bzw den Entlastungsbetrag (so heißen die zusätzlichen betreuungsleistungen ab 2017) dafür heran über die Pflegekasse.
Ruf mal bei deiner Pflegekasse an. Kannst ja ne Rückmeldung geben was bei rauskam.
Bei der KK würd ich trotzdem auch mal anrufen. Manchmal sind die ja kulanter als sie sein müssen und dann ist man überrascht.
Welche Merkzeichen hast du denn im SBA?
Ansonsten zieht man eben die zusätzlichen Betreuungsleistungen bzw den Entlastungsbetrag (so heißen die zusätzlichen betreuungsleistungen ab 2017) dafür heran über die Pflegekasse.
Ruf mal bei deiner Pflegekasse an. Kannst ja ne Rückmeldung geben was bei rauskam.
Bei der KK würd ich trotzdem auch mal anrufen. Manchmal sind die ja kulanter als sie sein müssen und dann ist man überrascht.
Welche Merkzeichen hast du denn im SBA?
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Re: Fahrtkosten zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit Rollstuhltaxi
Vielen Dank für Deine schnelle Antworten !
Im SB steht aG, 100 % und H.
Ich habe seit 2014 eine Betreuerin im Wechsel.
Jetzt habe ich noch einen Wechsel. Und das ist erst im September 2018.
Ich wollte mich vorab mal erkundigen.
Werde mich dann bei der DAK erkundigen.
Im SB steht aG, 100 % und H.
Ich habe seit 2014 eine Betreuerin im Wechsel.
Jetzt habe ich noch einen Wechsel. Und das ist erst im September 2018.
Ich wollte mich vorab mal erkundigen.
Werde mich dann bei der DAK erkundigen.
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Re: Fahrtkosten zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit Rollstuhltaxi
Also ich hab bei der KK angefragt und gestern kam die Antwort :
Für Fahrten, die ausschließlich im Zusammenhang mit Pflegeleistungen stehen, besteht – leider - kein Leistungsanspruch. Eine Verordnung/Kostenübernahme über uns –weder DAK - Krankenkasse noch Pflegekasse - ist nicht möglich.
Für Fahrten, die ausschließlich im Zusammenhang mit Pflegeleistungen stehen, besteht – leider - kein Leistungsanspruch. Eine Verordnung/Kostenübernahme über uns –weder DAK - Krankenkasse noch Pflegekasse - ist nicht möglich.
- limoncello
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Re: Fahrtkosten zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit Rollstuhltaxi
Für die kk stimmt das auch, außer halt bei der Ausnahme aber die trifft nicht zu.
Aber das mit dem Entlastungsbetrag müsste eigentlich klappen.
Stell mal schriftlich die Anfrage nur direkt bei der Pflegekasse, ob du den Entlastungsbetrag dafür verwenden kannst, da ja Fahrtkosten direkt nicht übernommen werden. Und geb den Paragraphen an. Und schreib das der dir ja zusteht. Und das es um kurzzeitpflege geht wo du sonst von den angehörigen hingefahren worden wärst und sonst die kurzzeitpflege gefährdet wäre.
Da würd ich dann wirklich gern die schriftliche Begründung wissen wieso das nicht geht. Das steht übrigens in jedem pflegeforum genauso.
Es wird doch da keine unterschiedliche Praxis der Anerkennung auf Bundesebene geben, oder? Ich kenn ne menge die das so gemacht haben?
Du wirst doch auch zu Hause gepflegt und hast nen Pflegegrad oder?
P.s
Vllt war das ein Formulierungsfehler der Anfrage. Fahrtkosten werden nicht übernommen, aber man kann eben den Entlastungsbetrag dafür einsetzen. Was dann aufs selbe rauskommt. Der ist nunmal für sämtliche Kosten die im Zusammenhang mit Leistungen zur kurzzeitpflege entstehen einsetzbar. Und nen Krankentransport entlastet pflegende angehörige und fördert die Selbstständigkeit. Auch Verpflegungskosten die man selber bezahlen muss können so beglichen werden. Ganz oder zumindest anteilig je nachdem wieviel von dem Entlastungsbetrag zur Verfügung steht
Das schreibt die DAK dazu
https://www.dak.de/dak/leistungen/zusae ... 79012.html
Aber das mit dem Entlastungsbetrag müsste eigentlich klappen.
Stell mal schriftlich die Anfrage nur direkt bei der Pflegekasse, ob du den Entlastungsbetrag dafür verwenden kannst, da ja Fahrtkosten direkt nicht übernommen werden. Und geb den Paragraphen an. Und schreib das der dir ja zusteht. Und das es um kurzzeitpflege geht wo du sonst von den angehörigen hingefahren worden wärst und sonst die kurzzeitpflege gefährdet wäre.
Da würd ich dann wirklich gern die schriftliche Begründung wissen wieso das nicht geht. Das steht übrigens in jedem pflegeforum genauso.
Es wird doch da keine unterschiedliche Praxis der Anerkennung auf Bundesebene geben, oder? Ich kenn ne menge die das so gemacht haben?
Du wirst doch auch zu Hause gepflegt und hast nen Pflegegrad oder?
P.s
Vllt war das ein Formulierungsfehler der Anfrage. Fahrtkosten werden nicht übernommen, aber man kann eben den Entlastungsbetrag dafür einsetzen. Was dann aufs selbe rauskommt. Der ist nunmal für sämtliche Kosten die im Zusammenhang mit Leistungen zur kurzzeitpflege entstehen einsetzbar. Und nen Krankentransport entlastet pflegende angehörige und fördert die Selbstständigkeit. Auch Verpflegungskosten die man selber bezahlen muss können so beglichen werden. Ganz oder zumindest anteilig je nachdem wieviel von dem Entlastungsbetrag zur Verfügung steht
Das schreibt die DAK dazu
https://www.dak.de/dak/leistungen/zusae ... 79012.html
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Re: Fahrtkosten zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit Rollstuhltaxi
Hab grad die Rückmeldung von Surfenrentner bekommen, dass es über den Entlastungsbeitrag geklappt hat
freut mich sehr
Also an alle anderen, man kann den Entlastungsbeitrag definitiv dafür verwenden

Also an alle anderen, man kann den Entlastungsbeitrag definitiv dafür verwenden

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- surfenrentner • Sania
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Re: Fahrtkosten zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit Rollstuhltaxi
dies freut mich auch sehr! 

Viele Grüße
Sinale
Sinale