
Na ja nur auf den Rolli in der Wohnung angewiesen zu sein reicht eigentlich nicht. Man kann ja auch dauerhaft im Rolli sitzen aber man wohnt alleine und braucht nirgendwo Hilfe

Bei besonders schwerwiegenden Erkrankungen kann der Sachbearbeiter ohne Prüfung Sozusagen davon ausgehen das der regelhafte In erheblichen Umfang benötigte Hilfebedarf vorhanden ist. Er muss es aber nicht zumal jeder ein anderes empfinden dazu hat, er kann auch prüfen. Das is ja der Grund wieso es auch dq oft noch ablehnungen gibt.
Wenn der Eindruck entsteht es is ein besonders schwerwiegender Fall dann hat man eigentlich Glück. Ich bin so auch an mein H gekommen, die haben es angenommen, ich wusste das ich noch kein anspruch hatte aber da sag ich natürlich nix. Mittlerweile erfülle ich aber alles.
Viel wichtiger ist das was davor steht, was man also erfüllt haben muss wenn sie prüfen